Leistungen
Hauptuntersuchung
In gewissen Zeitabständen wird der deutsche Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette auf dem Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ans...
Änderungsabnahme
Änderungsabnahmen (Räder/Reifen, Fahrwerke usw.) gemäß § 19(3) StVZO
In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) werden für gewisse Änderungen am Fahrzeug die Begutachtung durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfer (aaP) vorgeschrieben.
Feinstaubplakette
Feinstaubplakette
Zum Jahresbeginn 2008 wurden in einigen deutschen Städten so genannte Umweltzonen eingerichtet, weitere Städte planen die Ausweisung solcher Zonen für die Zukunft. Mit der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, besser bekannt als «Feinstaub-Verordnung», haben die Behörden die Möglichkeit, bei hoher Schadstoffbelastung der Luft Umweltzonen auszuweisen und in diesen ein begrenztes oder umfassendes Fahrverbot zu verhängen. In diesen Bereichen werden dann nur noch Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe fahren dürfen.
Gasprüfungen
Gasprüfungen nach DVGW G 607
Flüssiggasanlagen in privat genutzten Fahrzeugen
Das Arbeitsblatt G 607 der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (www.dvgw.de ) beschäftigt sich mit der regelmäßigen Überprüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen. Es geht dabei z. B. um Kochstellen oder Heizungen, z. B. in Campingfahrzeugen, mobilen Verkaufsständen, Lkw-Fahrerkabinen etc.
GWP
Gaswiederholungsprüfung
Für gasbetriebene Kraftfahrzeuge ist in regelmäßigen Abständen eine Untersuchung der Gasanlage vorgeschrieben. Im Gegensatz zur einmaligen GSP (Gassystemeinbauprüfung) ist die GWP die wiederkehrende Gasprüfung. Sie wird normalerweise im Zuge der Hauptuntersuchung durchgeführt.
Schaden- und Wertgutachten
Kaskoschaden
Im Gegensatz zur Fahrzeugschadenabrechnung beim Haftpflichtschaden, die sich nach gesetzlichen Vorschriften richtet, handelt es sich bei der Fahrzeugversicherung um Vertragsrecht. Hierbei sind die AKB (Allgemeinen Kfz-Versicherungs-Bedingungen) zu beachten. Für den Verbraucher gilt es also, den Versicherungsvertrag genau durchzulesen.